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Corona

17. Februar 2023

Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern gibt das Ende der Testpflicht bekannt. In einer Mitteilung heißt es dazu wörtlich:

 

"Eine Testpflicht besteht für den Schulbereich nicht mehr. Wer Erkältungssymptome zeigt, sollte sich allerdings weiterhin zu Hause testen. Dafür werden die Schulen auch weiter mit Selbsttests zur eigenverantwortlichen Anwendung ausgestattet. So können sie Infektionsketten effektiv unterbrechen und Sicherheit im Schulalltag gewährleisten. 

Eine Maskenpflicht besteht nicht. Grundsätzlich gilt, dass jede Person selbst für ihre Gesundheit verantwortlich ist und entscheidet, wie sie sich am besten schützt. Empfohlen wird das Tragen der Maske weiterhin bei Erkältungswellen, bei engem Kontakt zu anderen in Innenräumen und wenn man selbst Erkältungssymptome hat. Wie schon vor der Pandemie gilt der Grundsatz „Wer krank ist, bleibt zu Hause“." 

 

 

21. Dezember 2022

Die Coronaregeln an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bleiben über den Jahreswechsel 2022/23 unverändert. In einer Mitteilung des Bildungsministeriums heißt es wörtlich: "Auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien gilt für den Bereich der Schulen weiterhin eine anlassbezogene Testpflicht, wenn COVID-19-Symptome vorliegen. Dazu hat das Bildungsministerium den Schulen Selbsttests zu Verfügung gestellt." Soll heißen: Bei Erkältungssymptomen eines Schülers muss wie bisher zu Hause auf Corona getestet werden.

Wer noch Selbsttests braucht, möge sich an die jeweilige Klassenleitung wenden.

 

20. Juni

Nach den Sommerferien sollen die Corona-Regelungen an Schulen so bleiben, wie sie im Moment sind. Das hat das Bildungsministerium bekanntgegeben. Das bedeutet vor allem: keine Maskenpflicht und keine regelmäßigen Tests. Getestet werden soll weiterhin nur bei Symptomen, die auf eine mögliche Corona-Erkrankung hindeuten könnten. Auch muss nach den Ferien keine Reiserückkehrer-Bescheinigung vorgelegt werden. Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern dauern vom 4. Juli bis zum 13. August.

Schulbetrieb nach den Sommerferien / Mitteilung Bildungsministerium vom 19.6.

 

27. April

Ab dem 28. April gilt eine Neufassung der Schul-Corona-Verordnung. Wesentlicher Inhalt: Statt dreier Pflichttests wöchentlich wird künftig nur noch "anlassbezogen" bei Symptomen getestet - und dies im Normalfall zu Hause oder in einem offiziellen Testzentrum.

 

22. April

Vom 25. April an besteht beim Betreten und innerhalb von Schulgebäuden keinerlei Maskenpflicht mehr. Dies kündigte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Freitag in einer Mitteilung an. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil die Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern kassiert. Diese hätte eigentlich noch bis zum 27. April gelten sollen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird laut Oldenburg lediglich noch empfohlen.

 

21. März

Wegen aktuell hoher Zahlen bei den Neuansteckungen werden die Corona-Pflichttests vorerst bis Anfang April weiterhin dreimal pro Woche durchgeführt. Auch besteht nach wie vor Maskenpflicht beim Betreten von Schulgebäuden sowie während der Pausen auf den Fluren und in den WC-Bereichen.

Am Platz im Klassenraum muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Allerdings wird empfohlen, dies auf freiwilliger Basis doch zu tun.

 

15. Februar 2022

Die Maskenpflicht in Klassenräumen wird an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern am 7. März aufgehoben. Außerdem ist geplant, dass ab dem 21. März nur noch zwei- statt dreimal wöchentlich getestet werden muss. Das gab Bildungsministerin Simone Oldenburg bekannt. Gleichzeitig bleibt es dabei: In den ersten beiden Schulwochen nach Ende der Winterferien müssen Masken getragen werden.

 

20. Dezember 2021

Das Bildungsministerium wird den in Innenräumen vorläufig ausgesetzten Sport- und Musikunterricht nach den Weihnachtsferien wieder zuzulassen. Am Tag des ersten Schulbesuchs im Jahr 2022 muss zudem für jeden Schüler das Formular "Reiseverhalten" vorgelegt werden. Außerdem besteht nach den Ferien unabhängig von Infektions- und Hospitalisierungszahlen zwei Wochen lang  (bis zum 14. Januar) Maskenpflicht in Schulen. Auch wird künftig dreimal wöchentlich getestet - bei uns an der Schule immer am Montag, Mittwoch und Freitag. Bisher waren zwei Coronatests pro Woche Pflicht. Auch für geimpfte und genesene Kinder müssen die Testnachweise vorgelegt werden.

 

28. September

Ab dem 29. September besteht an allen Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald wieder Maskenpflicht. Grund ist, dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald am 28. September den dritten Tag hintereinander auf der Warnstufe 2 (Gelb) der neuen risikogewichteten Corona-Ampel steht.

Die Maskenpflicht gilt für alle Personen, Erwachsene wie Kinder, innerhalb von Schulgebäuden. Auf dem Schulgelände müssen Grundschulkinder keine Masken tragen; Erwachsene nur dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

 

12. August:

Die bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden wird ab Montag, 16. August, auf Weisung des Bildungsministeriums ausgesetzt. Um sich selbst und seine Angehörigen vor einer möglichen Infektion zu schützen, dürfen aber Masken in der Schule auf freiwilliger Basis auch weiterhin getragen werden.

An der Testpflicht für alle, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind, wird derweil festgehalten. Tests müssen zweimal wöchentlich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. An unserer Schule sind die Termine Montag und Mittwoch.

 

 

2. August:

In den ersten beiden Wochen des Schuljahres 2021/22 gilt in Schulgebäuden bzw. Klassenräumen Maskenpflicht für alle. Außerdem müssen alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen zweimal wöchentlich einen negativen Coronatest vorweisen. An unserer Grundschule wird montags und mittwochs getestet. Wer sein Kind zu Hause testen lässt, muss das negative Testergebnis an diesen Tagen schriftlich bestätigen und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorlegen. Hier das Formular zum Anklicken und Herunterladen:

Formular Selbsttests zu Hause ab 2.8.21

 

 

 

8. Juni:

Die bestehende Maskenpflicht in Klassenräumen wird ab Mittwoch, 9. Juni, für Schüler und Lehrer ausgesetzt. Auf Fluren und im Lehrerzimmer muss weiterhin Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

 

25. Mai:

Nach den Pfingstferien geht es mit Präsenzunterricht nach Stundenplan für alle Kinder weiter.

 

 

12. Mai:

Unsere Grundschule darf in der Woche vor Pfingsten doch nur für Wechselunterricht öffnen. Die dafür maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vorpommern-Greifswald lag zum Stichtag am 12. Mai zwar laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) erstmals seit mehreren Wochen wieder unter 100 (98,0). Nun aber gelten gemäß der Bundes-Notbremse die Daten des Robert-Koch-Instituts und das hatte am Morgen des 12. Mai einen Wert von 100,6 veröffentlicht. Damit findet vom 17. bis 20. Mai Wechselunterricht statt. Jedes Kind hat zwei Präsenztage, während es an den anderen Tagen für Anspruchsberechtigte eine Notfallbetreuung gibt.

 

Bitte denken Sie daran, dass seit dem 28. April eine bundesweite Corona-Testpflicht an Schulen gilt. An unserer Grundschule werden die Selbsttests montags und donnerstags durchgeführt. Grundsätzlich soll in der Schule getestet werden. Dazu muss für jedes Kind das Formular "Einverständnis für Selbsttests in der Schule ab dem 28. April" abgegeben werden. Man kann es bei der Meldung vom 23. April oder auf der Startseite dieser Homepage herunterladen.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Kinder außerhalb der Schule getestet werden - in der Regel zu Hause. Eltern, die diese Variante bevorzugen, müssen ihrem Kind alle drei Formulare mitgeben, die unter der Meldung vom 23. April zum Download bereitgestellt sind. Für den kommenden Montag muss das Ergebnis eines negativen Tests schriftlich bestätigt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist - also unbedingt am Sonntag oder Montag vor Schulbeginn testen!

 

 

23. April:

Das geänderte Bundes-Infektionsschutzgesetz sieht eine Testpflicht an Schulen vor. Diese gilt für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ab Mittwoch, 28. April. Die Testungen sollen grundsätzlich in der Schule per Selbsttest erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig. Das Bildungsministerium ermöglicht es aber auch, Tests bei Ärzten, Apotheken oder in Testzentren durchführen zu lassen. Eltern können ihre Kinder auch zu Hause testen. Dazu muss das negative Ergebnis auf einem Selbsterklärungs-Formular per Unterschrift bestätigt werden. Tests, die nicht in der Schule gemacht werden, dürfen höchstens 24 Stunden alt sein. Wer sich den Tests verweigert, hat keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

 

Einverständnis für Selbsttests in der Schule ab 28. April

Selbsterklärung nicht in der Schule durchgeführte Tests

Einverständnis zur Übergabe der Tests für zu Hause

 

 

16. April:

Ab dem 19. April gilt in ganz Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Lockdown. Die Schulen werden landesweit geschlossen. Für Kinder in den Klassen 1 bis 6 besteht das Angebot einer Notfallbetreuung. Voraussetzung ist, dass die Kinder zuhause nicht betreut werden können. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein Elternteil in der "kritischen Infrastruktur" arbeiten. Ferner ist eine Bestätigung des Arbeitgebers nötig, dass die betreffende Person momentan unabkömmlich ist. Auch Selbstständige können eine solche Unabkömmlichkeitsbescheinigung vorlegen.

 

Für die Notfallbetreuung müssen an der Schule am 19. April (Montag) zwei Formulare abgegeben werden: Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitsbestätigung. Die Formulare dürfen noch bis 20. April (Dienstag) nachgereicht werden. Hier die Formulare zum Anklicken und Ausdrucken: 

Selbsterklärung Notfallbetreuung

Unabkömmlichkeitsbestätigung

 

 

12. April:

An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt ein neuer Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen (Hygieneplan für SARS-CoV-2). Dieser sieht unter anderem vor: Schon bei leichten Symptomen, die möglicherweise eine Erkrankung an Covid-19 bedeuten könnten, dürfen Schüler die Schule nicht mehr betreten. Zu den Krankheitssymptomen zählen auch Husten und Schnupfen - und zwar selbst ohne Fieber.

 

 

7. April:

Ab dem 12. April gilt beim Corona-Inzidenzwert eine neue Regelung: Solange die Zahl unter 150 liegt, findet an Grundschulen täglicher Präsenzunterricht statt. Wird der Wert überschritten, werden die Schulen geschlossen. Ausschlaggebend ist nun immer die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch: Liegt sie mittwochs unter 150, gibt es in der folgenden Woche Präsenzunterricht. Liegt die Inzidenz an einem Mittwoch über 150, werden die Schulen in der Folgewoche geschlossen und dürfen nicht betreten werden (außer zur Notfallbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6).

 

 

6. April:

An den ersten beiden Schultagen nach den Osterferien (Donnerstag/Freitag 8./9. April) geht es laut Bildungsministerium an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nach denselben Regelungen weiter wie am letzten Tag vor Ferienbeginn (26. März). Das bedeutet im Falle unserer Grundschule: Präsenzunterricht für alle Kinder samt Anwesenheitspflicht. 

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz an Corona-Neuansteckungen wird für den Landkreis Vorpommern-Greifswald seit dem 1. April konstant mit weniger als 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche angegeben. Nach offiziellen Meldungen des Landesamts für Gesundheit und Soziales lag der Wert am 6. April bei 95,1.

 

 

23. März:

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stieg vom 21. auf den 22. März von 100,2 auf 108,2. Am 23. März wurde der Wert mit 104,8 angegeben. Trotz dreier Tage hintereinander über 100: Vom 22. auf den 23. März sank die Inzidenz und war daher keine drei Tage in Folge aufsteigend. Demnach bleibt es bis zu den Osterferien bei Präsenzunterricht.

 

 

21. März:

In der letzten Woche vor den Osterferien findet regulärer Unterricht nach Stundenplan für alle Grundschüler statt. Ab Montag, 22. März, gilt erstmals in diesem Jahr wieder Präsenzpflicht (= Anwesenheitspflicht). 

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz hat just am 21. März die kritische Marke von 100 überschritten. Falls der Wert drei Tage hintereinander aufsteigend über 100 bliebe, würde laut aktuell gültiger Corona-Schul-Verordnung die Präsenzpflicht ab dem übernächsten Werktag wieder aufgehoben.

 

 

4. März: 

Ab Freitag, 5. März, greift auch an unserer Grundschule eine neue Öffnungs-Regelung. Diese lautet: keine Präsenzpflicht, aber freiwillige Präsenz möglich. Das bedeutet: Eltern dürfen Kinder wieder in die Schule schicken, müssen dies aber nicht.

 

Das Bildungsministerium appelliert sogar ausdrücklich an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich vorerst weiter zu Hause zu betreuen, solange die Corona-Inzidenz im Landkreis über 100 liegt. Am 4. März wurde die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Bereich Vorpommern-Greifswald mit 111,6 angegeben. 

 

Wichtig: Jedes Kind, das nach den Winterferien zum ersten Mal wieder die Schule besucht, muss das Formular zur Gesundheitsbestätigung vorweisen - andernfalls wäre eine Betreuung nicht möglich. Das Formular steht zum Ausdrucken auf unserer Homepage bereit (siehe Meldung "Schulbesuch ab Freitag wieder möglich - aber kein Muss").

 

Am 5. März ebenso wie auch am 8. März (Montag) finden für alle Klassenstufen jeweils vier Unterrichtsstunden statt. Unterrichtsschluss ist also an beiden Tagen um 11.10 Uhr. Es sind je zwei Stunden Deutsch und Mathematik vorgesehen. 

 

Ab Dienstag, 9. März, haben die Klassen 3 und 4 jeweils fünf Stunden. Für die 1. und 2. Klassen bleibt es bei vier Stunden täglich.

 

Bis zum 4. März galten die Regelungen für Hochrisikogebiete (Corona-Inzidenz über 150): Schulen grundsätzlich geschlossen, nur Notbetreuung für Kinder aus Familien der "kritischen Infrastruktur" möglich. Da der Inzidenzwert nun zehn Tage in Folge unter 150 liegt, tritt die nächste Phase des Schul-Öffnungsplans in Kraft: Anwesenheit in der Schule auf freiwilliger Basis. Die Kinder im Unterricht bearbeiten dieselben Aufgaben wie die zu Hause betreuten Mitschüler.
 

 

24. Februar:

Der Corona-Inzidenzwert in unserem Landkreis ist am 23. Februar erstmals seit mehreren Wochen wieder unter die Marke für Hochrisikogebiete gefallen (150 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen). Für die nächste Öffnungsstufe (weiterhin keine Anwesenheitspflicht - aber die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Schule zu besuchen) müsste die Inzidenz zunächst einmal zehn Tage hintereinander unter 150 bleiben (bis einschließlich 4. März).

 

Bis dahin ist unsere Grundschule nach wie vor geschlossen. Eine Notbetreuung steht nur Kindern von Eltern in Beschäftigungen der "kritischen Infrastruktur" offen. Dazu muss eine aktuelle Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

 

 

18. Februar:

Für den Rest des Monats Februar wird unsere Grundschule wegen der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald geschlossen bleiben. Es gibt eine Notbetreuung für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in der "kritischen Infrastruktur" beschäftigt und beim Arbeitgeber aktuell unabkömmlich ist (beides muss der Schule auf entsprechenden Formularen bescheinigt werden). Kurz gesagt: Es gelten dieselben Regelungen wie in den beiden Wochen vor den Winterferien.

 

Jedes Kind, das nach den Ferien wieder die Schule besucht (auch für Notbetreuung), muss das Formular Gesundheitsbestätigung mit aktuellem Datum mitbringen. Es steht zum Download bereit - siehe Meldung im Newsticker.

 

 

Ältere Meldungen:

Der bundesweite Lockdown dauert noch mindestens bis zum 7. März. Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden nach den Winterferien für die Klassen 1 bis 6 wieder geöffnet, und zwar ab dem 24. Februar (Mittwoch). Voraussetzung ist, dass der Corona-Inzidenzwert (Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) stabil unter 50 liegt. Erst dann herrscht wieder Präsenzpflicht. 

 

In Hochrisikogebieten (Inzidenz mehr als 150) werden die Schulen geschlossen bleiben. Es gibt nur eine Notbetreuung. Der Inzidenzwert muss zunächst zehn Tage in Folge unter 150 sein, ehe für Kinder wieder Anwesenheit in der Schule möglich ist.

 

Bei Werten zwischen 50 und 150 besteht keine Präsenzpflicht,  aber die Möglichkeit freiwilliger Präsenz.

 

 

Entwicklung der Inzidenz im Landkreis vom 11. bis 22. Februar: 

Vorpommern-Greifswald galt bis einschließlich 22. Februar als Hochrisikogebiet. Am 11. Februar sank die Inzidenz knapp unter die 200er-Marke, am 12. und 13. Februar betrug der Wert jeweils 188,0, am 14. Februar (Sonntag) lag er bei 185,5.

 

In der zweiten Woche der Winterferien ging die Inzidenz weiter zurück, wenn auch recht langsam. Am Wochenende 20./21. Februar blieb der Wert fast gleich. Die Zahlen: 179,9 (Montag), 176,6 (Dienstag), 171,9 (Mittwoch), 166,8 (Donnerstag), 163,4 (Freitag), 158,7 (Samstag), 158,3 (Sonntag).

 

Am Montag, 22. Februar, stieg die Inzidenz wieder an. Der Wert wurde vom Landesamt für Gesundheit mit 163,8 angegeben.

 

 

 

27. Januar:

Die Präsenzpflicht an den Schulen ist weiterhin ausgesetzt. Seit dem 25. Januar sind die Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald offiziell  geschlossen, weil der Inzidenzwert die aktuell gültige Hochrisikogebiets-Marke von 150 überschreitet.

 

Zwar gibt es an unserer Grundschule künftig auch weiterhin eine Notbetreuung, allerdings sind die Kriterien dafür verschärft worden. Seit dem 27. Januar steht diese nur noch Kindern aus Familien offen, von denen mindestens ein Elternteil in der so genannten "kritischen Infrastruktur" tätig und beim Arbeitgeber unabkömmlich ist. Neben einer Selbsterklärung muss auch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers in der Schule vorgelegt werden. 

 

Für den Distanzunterricht werden für die einzelnen Klassen unserer Schule seit Ende der Weihnachtsferien Wochenplan-Aufgaben veröffentlicht. 

 

 

4. Januar 2021:

Nach den Weihnachtsferien - seit Montag, 4. Januar 2021 - ging es zunächst so weiter wie an den letzten Schultagen im alten Jahr, und zwar mit Distanzunterricht. Hier die entsprechende Mitteilung der MV-Landesregierung bzw. des Bildungsministeriums vom 30. Dezember 2020:

Schule MV Anfang Januar

 

 

16. Dezember 2020:

Gemäß der politischen Beschlüsse vom 13. Dezember 2020 gilt seit dem 16. Dezember bundesweit ein verschärfter Lockdown, der auch mit Einschränkungen im Schulbetrieb einhergeht. Die Präsenzpflicht (Anwesenheitspflicht) in der Schule wurde für den 16., 17. und 18. Dezember 2020 aufgehoben. Gleiches gilt auch für die erste reguläre Schulwoche nach den Weihnachtsferien, also die Tage vom 4. bis 8. Januar 2021. Wer seine Kinder zu Hause betreuen kann, sollte dies auch tun. Hintergrund ist, dass Kontakte so weit wie möglich reduziert und eine weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden soll.

Wer keine Betreuungsmöglichkeit für seine Kinder hat, kann diese wie gehabt in die Schule schicken. Eine Notfallbetreuung ist gewährleistet. Um personell besser planen zu können, bitten wir vorab um eine kurze schriftliche Nachricht.

Die Notfallbetreuung entspricht keinem regulären Unterricht. Die Kinder, die während der ersten Januar-Schulwoche in der Schule betreut werden, sollen in dieser Zeit dieselben Aufgaben bearbeiten wie ihre jeweiligen Klassenkameraden im Distanzunterricht zuhause.

 

 

10. November 2020:

Unsere Grundschule war wegen eines Coronafalls von Ende Oktober bis zum 10. November 2020 geschlossen. Zum Nachlesen hier nochmal die offizielle Verfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 3. November 2020:

Allgemeinverfügung Landkreis VG vom 3.11.2020