Schulelternrat
Aus den Vorsitzenden der Klassenelternräte wird der Schulelternrat gebildet. Dieser arbeitet als übergeordnete Elternvertreter-Instanz sowohl mit der Schulleitung als auch mit den Klassenelternräten zusammen. Die Amtszeit des Schulelternrats beträgt zwei Jahre. Zu Beginn wird ein Vorstand gewählt, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und weitere zwei bis fünf Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören.