Lese-Rechtschreib-Schwäche
Sollte Ihr Kind besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/oder in der Rechtschreibung haben, besteht die Möglichkeit, eine sonderpädagogische Förderung zu beantragen. Getestet wird in der Regel in der 2. und 4. Klasse. Nach entsprechender Diagnose und Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde erhält Ihr Kind in der Schule zusätzliche Förderstunden in Kleingruppen oder Einzelunterricht. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Klassenleiter.