Bücher
In Mecklenburg-Vorpommern besteht nach § 54 Schulgesetz Lehrmittelfreiheit. Die vorgesehenen Lehrbücher werden deshalb von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind pfleglich zu behandeln und sollen von den Eltern mit einem Schutzumschlag versehen werden. Bei unsachgemäßem Umgang müssen Eltern beschädigte Bücher ganz oder teilweise finanziell ersetzen.