Zahnarzt-Termine werden am 22./23. Februar nachgeholt
Während der Verfasser dieser Zeilen noch unter den Nachwirkungen einer Weisheitszahn-OP leidet, stehen an unserer Grundschule Zahnarzt-Besuche bevor.
Nach zwei Absagen im alten Jahr soll es in der Woche nach den Winterferien so weit sein: Am 22. und 23. Februar (Mittwoch und Donnerstag) kommt der Kinder- und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamts nach Jarmen. Zähne ziehen wird er aber nicht - also keine Angst!
Der Amtszahnarzt guckt den Kindern vor allem deshalb in den Mund, um sich den Zustand ihrer Zähne anzuschauen. Er untersucht dabei auch die Mundhöhle und überprüft mögliche Fehlentwicklungen im Gebiss. Bei Bedarf bekommen Kinder ein Info-Schreiben über erforderliche Behandlungen bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden mit.
Übrigens: Der Kinder- und Jugendzahnarzt ist per Gesetz verpflichtet, einmal pro Jahr alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 zu untersuchen. Laut Schulgesetz müssen die Kinder an dieser Untersuchung teilnehmen.